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VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz bei Konkurrentenklage und Vorwegnahme der Hauptsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei einem Begehren eines Beamten auf Probe auf Ernennung zu einem Beamten auf Lebenszeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 2011, 404
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11
Ausnahmsweise ist aber vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG eine Vorwegnahme der Hauptsache im Eilrechtsschutzverfahren gerechtfertigt, wenn die Antragstellerin glaubhaft macht, dass ihr ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.2010 - 10 S 2773/09 -, juris; BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -). - BVerfG, 29.03.2006 - 1 BvR 133/06
Rechtstellung eines zu Unrecht abgewiesenen Bewerbers auf eine Anwaltsnotarstelle
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11
12 Das Beamtenrecht wird bestimmt vom Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 29.03.2006 - 1 BvR 133/06 -, DNotZ 2006, 790 ff. und zuletzt BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11
Ausnahmsweise ist aber vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG eine Vorwegnahme der Hauptsache im Eilrechtsschutzverfahren gerechtfertigt, wenn die Antragstellerin glaubhaft macht, dass ihr ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.2010 - 10 S 2773/09 -, juris; BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -).
- BVerwG, 17.10.1967 - I WB 43.67
Rechtsmittel
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11
Grundsätzlich ausgeschlossen ist es daher, eine Regelung zu treffen, die rechtlich oder zumindest faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinausläuft (so bereits BVerwG, Beschl. v. 17.10.1967 - I WB 43.67 -, DÖV 1967, 831 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419, 420;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 123, Rn. 13 f. und Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 20. Erg.-Lfg. 2010, § 123, Rn. 141 jeweils m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 9 S 505/92
Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung unter den Voraussetzungen des …
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11
Grundsätzlich ausgeschlossen ist es daher, eine Regelung zu treffen, die rechtlich oder zumindest faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinausläuft (so bereits BVerwG, Beschl. v. 17.10.1967 - I WB 43.67 -, DÖV 1967, 831 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419, 420;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 123, Rn. 13 f. und Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 20. Erg.-Lfg. 2010, § 123, Rn. 141 jeweils m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 6 B 102/09
Verpflichtung zur Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Wege des …
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11
Jedenfalls kein von dieser Vorschrift umfasster Fall einer zulässigen Rücknahme der Ernennung ist es, wenn sich nach Abschluss eines Hauptsacheverfahrens herausstellt, dass die im Eilverfahren summarisch angenommenen Voraussetzungen einer Ernennung tatsächlich nicht vorliegen und ein Anspruch auf Ernennung zur Lebenszeitbeamtin daher nicht besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.03.2009 - 6 B 102/09 -, juris; VG Bremen, Beschl. v. 06.10.2010 - 6 V 672/10 -, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96
Professorenstelle; Vorschlagsliste; Dreiervorschlag
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11
In beamtenrechtlichen (Konkurrenten-)Streitigkeiten leitet die ständige Rechtsprechung die besondere Eilbedürftigkeit daraus ab, dass eine Ernennung des Mitbewerbers und dessen Einweisung in die entsprechende Planstelle im Falle eines Erfolges der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 18.04.1996 - 3 M 22/96 -, NVwZ-RR 1996, 660 m. w. N.). - VG Bremen, 06.10.2010 - 6 V 672/10
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11
Jedenfalls kein von dieser Vorschrift umfasster Fall einer zulässigen Rücknahme der Ernennung ist es, wenn sich nach Abschluss eines Hauptsacheverfahrens herausstellt, dass die im Eilverfahren summarisch angenommenen Voraussetzungen einer Ernennung tatsächlich nicht vorliegen und ein Anspruch auf Ernennung zur Lebenszeitbeamtin daher nicht besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.03.2009 - 6 B 102/09 -, juris; VG Bremen, Beschl. v. 06.10.2010 - 6 V 672/10 -, juris).